Da sein, mitfühlen, mitgehen.

Bestattungen C. Schneider vorm. Anschütz Bestattungen seit 1713

Das ist zu tun im Trauerfall    


 1. Hausarzt oder Rettungsdienst (116117) benachrichtigen 

2. Bestattungen C. Schneider benachrichtigen (06821/ 84 94)

3. Angehörige benachrichtigen

4. Wichtige Dokumente zusammenstellen

Todesbescheinigung

Ohne Todesbescheinigung darf ein Bestatter einen Verstorbenen nicht abholen und überführen.

Bei einem Trauerfall zuhause bzw. im häuslichen Umfeld stellt diese Todesbescheinigung der Hausarzt aus. Ist dieser verhindert oder nicht zu erreichen, sollte der ärztliche Bereitschaftsdienst gerufen werden. (Tel.: 116117)

Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim übernimmt das dortige Personal die Aufgabe, einen Arzt mit der Ausstellung einer Todesbescheinigung zu betrauen.

Ein Todesfall durch unnatürliche Ursachen fällt in die Zuständigkeit der Polizei. Diese informiert die Angehörigen und wird ggfs. die Bergung des Verstorbenen veranlassen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig. Wir werden Sie in dieser Phase unterstützen und beraten. Nachdem der Verstorbene durch eine zuständige Behörde zur Bestattung freigegeben wurde, können wir den Verstorbenen überführen und die Beisetzung übernehmen.

Im Trauerfall kommen wir auf Wunsch auch gerne zu Ihnen nach Hause, damit wir in Ihrer gewohnten Umgebung alles in Ruhe mit Ihnen besprechen können. Alternativ ist auch ein gemeinsames Planen in den Geschäftsräumen in Neunkirchen und Hangard möglich.

Wir nehmen Ihnen, sofern Sie dies wünschen, alles ab, was es zu erledigen und zu bedenken gibt. 


Checkliste im Trauerfall
Checkliste im Todesfall PDF.pdf (203.84KB)
Checkliste im Trauerfall
Checkliste im Todesfall PDF.pdf (203.84KB)

 

Diese Dokumente müssen im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorgelegt werden:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch bzw. Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Auszug aus dem Familienbuch mit Ehescheidungsvermerk
  • bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

Sollten Dokumente fehlen oder nicht auffindbar sein, kann ich Ihnen diese in der Regel bei den zuständigen Behörden besorgen.

Weitere Nachweise zur Bereithaltung

  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Rentennummer
  • Betriebsrente
  • ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggf. Versicherungsunterlagen

           

Tag und Nacht, Sonn- und feiertags, ohne Aufpreis.

06821/ 84 94 


Unsere Leistungen im Trauerfall

 

  • Umfassende Beratung, Hilfestellung und  Erledigungen ohne zeitliche Begrenzung
  • Hygienische Versorgung und Einbettung des  Verstorbenen
  • Erledigung sämtlicher Formalitäten
  • Beantragung der Vierteljahrrente / Hinterbliebenenrente  
  • Abmeldung von Versicherungen, Mitgliedschaften usw.
  • Beantragung von Versicherungsleistungen
  • Aufbahrung, auf Wunsch am offenen Sarg
  • Organisation der Trauerfeier und der Beisetzung
  • Ausführung von Blumenbestellungen
  • Dekoration der Trauerhalle 
  • Beauftragung und Gestaltung der Traueranzeige
  • Kontaktaufnahme zu einem Trauerredner
  • Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Pfarrheim 
  • Betreuung, auch nach der Trauerfeier
  • Kostenlose Hilfestellung in allen Fragen rund um den Trauerfall betreffend
  • Bei weiteren Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite!
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